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AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von WHEEL-MOBIL und dessen Webseite www.lapetit.ch. Änderungen oder Abweichungen davon sind im Hauptvertrag zu vereinbaren. Allgemeine Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von WHEEL-MOBIL schriftlich angenommen worden sind.

2. Unterlagen, Vertragsabschluss /-beendigung und Gutscheine

Prospekte, Flyer und Gutscheine sind nicht verbindlich. Terminvereinbarungen in jeglicher Form hingegen sind verbindlich und werden auch bei nicht Einhaltung durch dem Kunden kostenpflichtig durch Wheel-Mobil in Rechnung gestellt.

Ein Termin gilt als nicht Eingehalten, wenn der Kunde nicht zum abgemachten Termin erscheint, die Dienstleistung von Wheel-Mobil aus Gründen des Kunden nicht durchgeführt werden kann oder der Kunde sich nicht mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet hat.
Im Verhinderungsfall, bei Terminabsagen müssen diese uns in einem telefonischen Gespräch mindestens 24 Stunden im voraus gemeldet werden. 

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Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von WHEEL-MOBIL oder des Herstellers. Sie dürfen insbesondere weder kopiert oder vervielfältigt, noch ohne schriftliche Zustimmung von WHEEL-MOBIL Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Angebote verwendet werden. Gutscheine können weder kumuliert noch ausbezahlt werden und haben eine Gültigkeit von bis zu 14 Monate ab Abgabedatum. Verträge welche mehrmalige Dienstleistungen beinhalten, werden zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Verträge welche einmalige Dienstleistungen beinhalten, können schriftlich sowohl auch in jeglicher verbalen Form entstehen.

Die Mindestlaufzeit von Verträge mit mehrmalige Dienstleistungen beträgt 12 Monate. Nach Ende der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, falls dieser nicht spätestens 30 Tage vorher schriftlich gekündigt wird. Ein Vertrag kann vor Ende der Mindestvertragslaufzeit auf das Ende des drittfolgenden Monats schriftlich gekündigt werden, wenn innerhalb der Vertragslaufzeit ein Halterwechsel des im Vertrag erwähnten Fahrzeuges stattgefunden hat. Der daraus folgende Restwert des Angebotes wird errechnet und als Gutschein zur Verfügung gestellt. Eine Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen und beginnt ab Datum des Poststempels oder ab versenden der Kündigungsbestätigung von WHEEL-MOBIL.

Kündigt WHEEL-MOBIL vorzeitig aus einem in Ziffer 6 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde, falls bereits jegliche Dienstleistungen durch WHEEL-MOBIL erbracht wurden, WHEEL-MOBIL den vom Dahinfallen des Vertrages entstandenen Schadens. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten.​

3. Preise

Die Preise verstehen sich, wenn nicht explizit erwähnt, ohne MwSt. da wir zurzeit von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, in frei verfügbaren Schweizer Franken. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. vom Kunden organisierten Transport, Verpackung, Versicherung, Bewilligungen sowie Beurkundungen, Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Entstehen WHEEL-MOBIL aufgrund vertragswidrigen oder sonstigen missbräuchlichen Verhaltens des Kunden zusätzliche Kosten, behält sich WHEEL-MOBIL ausdrücklich vor, hierfür Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für allgemeiner Versuch von Betrug sowie Hin- und Rückfahrten welche vom Kunden ohne Erfüllung jeglicher Dienstleistungen durch WHEEL-MOBIL in Anspruch genommen wurden, auch wenn die Hin- und Rückfahrt von WHEEL-MOBIL in dessen Dienstleistungen inkl. angeboten werden. WHEEL-MOBIL behält sich das Recht vor, eine Gebühr von mindestens CHF 80 .- welches aber den Maximalwert des angeforderten Dienstleistungsangebot nicht überschreitet in Rechnung zu stellen.

4. Zahlungsbedingungen oder Zahlungsverzug des Kunden

Begleicht der Kunde fällige Forderungen nicht vereinbarungsgemäss, so befindet er sich ohne Weiteres in Verzug. In diesem Fall kann WHEEL-MOBIL dem Kunden vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Mahnung, ein Verzugszins von 5% in Rechnung stellen. WHEEL-MOBIL behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges vom Vertrag zurückzutreten und die Angebotsobjekte vom Kunden zurückzufordern.

5. Nicht gehörige Vertragserfüllung

In allen in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fällen der nicht gehörigen Vertragserfüllung, hat der Kunde WHEEL-MOBIL als erstes eine angemessene Nachfrist zu setzen.

6. Haftung und Datenschutz

WHEEL-MOBIL haftet ausschliesslich für direkte, unmittelbar von ihm verursachte Schäden. Die Haftung für reine Vermögensschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, einschliesslich von entgangenem Umsatz oder Gewinn, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Produkten oder Dienstleistungen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. WHEEL-MOBIL übernimmt auch keine Haftung für allfällige Ansprüche aus Beeinträchtigung (z.B. verändern, löschen oder unbrauchbarmachen) von Software oder anderer, durch Computer verarbeitbarer Daten. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Falle höherer Gewalt. Wird eine Unterbrechung durch höhere Gewalt verursacht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit bzw. die entsprechenden Vertragsfristen um den Zeitraum, der dem Zeitraum der Unterbrechung entspricht. Die Haftung von WHEEL-MOBIL aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf maximal den Vertragswert.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.​

7. Rückgriffsrecht

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder dessen Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird hierfür WHEEL-MOBIL in Anspruch genommen, so steht WHEEL-MOBIL ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu.

8. Änderungen

WHEEL-MOBIL behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. WHEEL-MOBIL informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit WHEEL-MOBIL ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.​

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist der Hauptsitz von WHEEL-MOBIL.


Muttenz, September 2021

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